Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lebenshilfe Werkstätten Wuppertal gem. GmbH

  1. Geltung
  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit dem Kunden über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  1. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir der Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen allgemeinen Vertragsbedingungen abweichen.
  1. Angebot und Vertragsabschluss
  1. Ihre Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, schicken wir Ihnen eine Bestellbestätigung. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst mit Versandbestätigung zustande, die Sie binnen einer Woche erhalten. Die Versandbestätigung erhalten Sie mit dem bestellten Produkt, bei einer Dienstleistung separat. Wenn Ihre Bestellung in mehr als einem Paket versendet wird, kann es vorkommen, dass Sie für jedes Paket eine eigene Versandbestätigung erhalten. In diesem Fall kommt bezüglich jeder Versandbestätigung ein separater Kaufvertrag zwischen uns über die in der jeweiligen Versandbestätigung aufgeführten Produkte zustande.
  1. Die Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeiten, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
  1. Preise und Zahlungen
  1. Die Preise sind Abholpreise und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  1. Zahlungen können nur bei Abholung in bar und im übrigen als Vorkasse durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto oder per Nachnahme erfolgen, soweit keine andere Zahlungsmodalität ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für die Zahlung per Nachnahme wird ein zusätzliches Entgelt von EUR 2,00 berechnet.
  1. Der Kunde darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde auch wegen Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  1. Lieferung und Lieferzeit
  1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferung und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein festen Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen.
  1. Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
  1. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung oder für Liefer-/ Leistungsverzögerung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
  1. Sollten wir einen vereinbarten Liefer-/Leistungstermin nicht einhalten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.
  1. Versand
  1. Die Auslieferung der Ware erfolgt ab Werk. Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. Die Höhe der Versandkosten ergibt sich aus den jeweiligen Angebot.
  1. Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.
  1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen geht die Gefahr bei Lieferungen spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe in Folge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.
  1. Jeder Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware bei Lieferung auf offensichtlichen Transportschäden hin zu überprüfen und diese beim Zusteller zu reklamieren sowie uns über den Transportschaden zu informieren. Bei Unterlassen geht ein gegebenenfalls daraus entstehender Nachteil zu Lasten des Kunden.
  1. Gewährleistung und Haftung
  1. Bei Mängeln der gelieferten Ware bzw. erbrachten Leistungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  1. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Mängel der gelieferten Ware oder der Leistung sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung anzeigt.
  1. Unsere Haftung aus Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich, ab der Abnahme. In diesem Fall haften wir für die leichte Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellte und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
  1. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  1. Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Käufer die Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum verfügen.
  1. Bei Zugriff Dritter, insbesondere durch Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Verhaltensverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
  1. Datenschutz
  1. Wir erheben für die vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden personenbezogene Daten und speichern diese in maschinenlesbarer Form nur insoweit und so lange dies für die Bearbeitung, Änderung und Durchführung des Vertrages notwendig und nach dem Gesetz zulässig ist. Eine weitere – über den Vertragszweck hinausgehende – Nutzung, Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
  1. Der Kunde stimmt der Speicherung mit Auftragserteilung zu.
  1. Wir beachten bei der Erhebung, Nutzung, Speicherung, Verarbeitung und einer eventuellen Weitergabe an Dritte das geltende Datenschutzrecht.
  1. Die Löschung/Rückgabe erfolgt, wenn der Kunde seine Einwilligung widerruft, die Speicherung zur Erfüllung des Vertragszweckes nicht weiter erforderlich ist oder wenn eine Löschung gemäß Gesetz zu erfolgen hat.
  1. Der Kunde ist berechtigt, schriftlich jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenspeicherung und -verarbeitung, sowie über eine eventuelle Weitergabe an Dritte zu verlangen. Er kann weiter die Löschung/Rückgabe der Daten verlangen, soweit diese zur Durchführung des Vertrages nicht mehr benötigt werden.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Ist der Kunde Kaufmann so ist der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Wuppertal. Im Übrigen gilt der allgemeine Gerichtsstand.
  1. Es gelten die zwingenden Vorschriften des Rechts des Mitgliedsstaats, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten. Im Übrigen gilt deutsches Recht.
  1. Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätte.
  2. Die Lebenshilfe zieht es vor, eventuell auftretende Unstimmigkeiten in einem persönlichen Gespräch zu klären. Zu einer Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) erklären wir uns daher im Vorhinein nicht bereit. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Parteien (§ 37 VSBG).

Teilnahmebedingungen für Ferienfreizeiten und Kurzfreizeiten

Ferienfreizeiten und Kurzfreizeiten (Wochenendveranstaltungen und Städtereisen)

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt fernmündlich oder schriftlich bei den zuständigen Reiseleitern, die in der Ferienfreizeitenübersicht aufgeführt sind. Der endgültige Vertrag kommt erst durch Rücksendung der unterzeichneten Teilnahmebestätigung zustande.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anmeldung persönlich erfolgt und die Teilnahme an der Freizeit  nicht übertragbar ist. Die Anmeldungen werden nach zeitlichem Eingang bearbeitet.
Benötigen ReiseteilnehmerInnen eine dauerhafte Medikation, die während einer Reise durch die Reisebegleitung verabreicht werden muss, so muss der Reiseleitung vor Reisebeginn eine ärztliche Anordnung inklusive exakter Dosierungsanleitung vorgelegt werden.

Zahlungen

Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung, die gleichzeitig als Rechnung ausgestellt ist, wird bei Ferienfreizeiten 10% des Gesamtbetrages als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der Reise zu zahlen. Für Kurzfreizeiten ist der Gesamtbetrag in der angegebenen Zahlungsfrist zu leisten. Die bloße Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen bewirkt keine Auflösung des Vertrages. Die Lebenshilfe Wuppertal Freizeit gGmbH behält sich jedoch vor, im Falle des Zahlungsverzugs den Vertrag zu kündigen und den Platz anderweitig zu vergeben.

Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber der Lebenshilfe Wuppertal Freizeit gGmbH schriftlich erklärt werden. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Lebenshilfe Wuppertal Freizeit gGmbH. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Veranstaltung nicht an, kann die Lebenshilfe Wuppertal Freizeit gGmbH als Ausgleich für Verwaltungsaufwand und ihre entstehenden Kosten eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe der folgenden pauschalierten Stornokosten verlangen:

  • Bei Reiseveranstaltungen werden bis zum 56. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20% des Gesamtbetrages, jedoch mindestens € 100, – fällig. Vom 55. Tag bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 30% des Gesamtbetrages, vom 28. Tag bis zum 9. Tag vor Reisebeginn 60% des Gesamtbetrages, ab dem 8. Tag vor Reisebeginn sowie Nichtantritt der Reise der Gesamtbetrag, vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens.

Rücktritt durch die Lebenshilfe Wuppertal Freizeit gGmbH

Die Lebenshilfe Wuppertal Freizeit gGmbH ist berechtigt, bei Nichtzustandekommen der von ihr bestimmten ausreichenden Mindestteilnehmerzahl eine Reise bis zum 30. Tag vor Reisebeginn abzusagen. Etwaige angezahlte Teilnehmerbeträge erhält jeder Reiseteilnehmer in voller Höhe zurück.

Haftung der Lebenshilfe Wuppertal Freizeit gGmbH

Die Lebenshilfe Wuppertal Freizeit gGmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der jeweilige externe Reiseveranstalter nicht Änderungen der Prospektangaben erklärt hat sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Beschränkung der Haftung

Die Lebenshilfe Wuppertal Freizeit gGmbH haftet jedoch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit den Leistungen Dritter, die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung einer evtl. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises ausgeschlossen.

Was bedeutet es in der Gruppe zu verreisen?

  • Erholung in angenehmer Atmosphäre
  • Kennenlernen neuer Menschen
  • Neue Erfahrungen sammeln
  • Förderung der Selbständigkeit
  • Erweiterung des Horizontes
  • Angehörige werden für kurze Zeit von der Betreuung entlastet und können so neue Kräfte sammeln.

Unser Angebot

Wir bieten behinderten Menschen vielfältige Freizeitmöglichkeiten, Bildung und Erholung in angenehmer Umgebung. Je nach Urlaubsziel werden die unterschiedlichsten Aktivitäten alters- und gruppenspezifisch angeboten.

Unsere Leistungen

  • Beratung
  • Haftpflicht- u. Unfallversicherung
  • Reisepreissicherung
  • Hin- und Rückreise mit Bussen oder Kleinbussen
  • Zug- und Flugreisen
  • Unterbringung je nach Angebot in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern oder Jugendherbergen
  • Einzel- oder Mehrbettzimmer
  • Vollpension, Halbpension oder Verpflegung durch Selbstversorgung
  • Pädagogische Leitung und Betreuung durch geschulte MitarbeiterInnen der Lebenshilfe Wuppertal
  • Abwechslungsreiches Programm, organisierte Ausflüge

Stand: 10. Dezember 2012