Ausgleichsabgabe und Steuervorteile

Wir handeln sozial und denken wirtschaftlich

Sparen Sie 50 % bei der Vergabe von Aufträgen an unsere Werkstätten. Wenn Ihr Auftrag zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beiträgt, können gemäß  § 223 SGB IX 50% des Rechnungsbetrages (abzüglich Materialkosten) auf eine gegebenenfalls zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Als gemeinnütziges Unternehmen können wir zum reduzierten Umsatzsteuersatz
von 7 % abrechnen.

Wir handeln sozial und denken wirtschaftlich.

Ausgleichsabgabe – Wie Unternehmen von uns profitieren