Ausgleichsabgabe und Steuervorteile
Wir handeln sozial und denken wirtschaftlich
Sparen Sie 50 % bei der Vergabe von Aufträgen an unsere Werkstätten. Wenn Ihr Auftrag zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beiträgt, können gemäß § 223 SGB IX 50% des Rechnungsbetrages (abzüglich Materialkosten) auf eine gegebenenfalls zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Als gemeinnütziges Unternehmen können wir zum reduzierten Umsatzsteuersatz
von 7 % abrechnen.
Wir handeln sozial und denken wirtschaftlich.
Ausgleichsabgabe – Wie Unternehmen von uns profitieren