Berufsbildungsbereich

Berufliche Bildung ist die Basis von allem

Der Berufsbildungsbereich kann als Ausbildungsstätte der Einrichtung bezeichnet werden. Hier werden in der Regel alle neu aufgenommenen Mitarbeiter für maximal 27 Monate gefördert und durch geeignete Maßnahmen auf eine ihren individuellen Neigungen, Fähig- und Fertigkeiten entsprechende Tätigkeit im Arbeitsbereich oder dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet. Die berufliche Qualifizierungsmaßnahme unterteilt sich in drei Teilbereiche:

Eingangsverfahren (3 Monate):

  • Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist

1. Jahr Berufsbildungsbereich (12 Monate):

  • Vermittlung von Fertigkeiten und Grundkenntnissen verschiedener Arbeitsabläufe sowie manueller Fertigkeiten im Umgang mit Werkzeugen und Werkstoffen
  • Förderung des Sozial- und Arbeitsverhaltens sowie des Selbstwertgefühls
  • Feststellung der Eignung und Neigung

2. Jahr Berufsbildungsbereich (12 Monate):

  • Vermittlung von Fertigkeiten mit höherem Schwierigkeitsgrad, insbesondere im Umgang mit Maschinen sowie Vertiefung der Kenntnisse über Werkzeuge und Werkstoffe
  • Erhöhung der Ausdauer und Belastbarkeit sowie der Umstellungsfähigkeit auf die verschiedensten Beschäftigungen des Arbeitsbereiches

Mittels eines individuellen Eingliederungsplans werden die jeweiligen Ziele, Mittel und Methoden für die einzelnen Maßnahmeteilnehmer dokumentiert und eine Empfehlung für die weitere Förderung ausgesprochen.

Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Eingliederungs- und Qualifizierungsmaßnahme im Berufsbildungsbereich sollte ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Sinne des § 136 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbracht werden können.

Die Teilnehmer erhalten am Ende der Maßnahme ein Abschlusszertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Berufsbildungsbereich sowie einen Werkstattvertrag bei Übernahme in den Arbeitsbereich der Einrichtung.