Regelmäßige Testungen auf SARS-CoV-2 laut Allgemeinverfügung Land NRW

UPDATE 13.11.2020:

Die vom Gesundheitsamt angeordneten Reihentestungen, die ursprünglich alle zwei Wochen stattfinden sollten, wurden nun doch seitens der Behörde eingestellt. Es werden somit zukünftig keine weiteren allgemeinen Testungen in unseren Einrichtungen stattfinden. Inzwischen stehen uns ausreichend Schnelltests zur Verfügung, die von geschulten Kolleginnen und Kollegen der Lebenshilfe durchgeführt werden dürfen. Die Testungen erfolgen jedoch nur dann, wenn direkter Kontakt mit einer positiv getesteten Person bestanden hat, oder im Verdachtsfall bei entsprechenden Symptomen.

05.11.2020:

Aufgrund der stark ansteigenden Corona-Fallzahlen in Wuppertal, die den kritischen Wert der 50er-Wochen-Inzidenz überschritten haben, sind wir durch die Allgemeinverfügung des Landes NRW vom 27.08.2020 verpflichtet, Testungen auch in unseren Einrichtungen durchzuführen.

Wir wurden aufgefordert, entsprechende Listen unserer betreuten Menschen und hauptamtlichen Mitarbeiter*Innen zu erstellen und an die Behörden weiterzugeben. Durch das Ministerium und das Gesundheitsamt sind wir angehalten, diesem Personenkreis die Testung anzubieten.

Die Testergebnisse werden an das Gesundheitsamt Wuppertal weitergeleitet. Bei einer positiven Testung wird die Lebenshilfe aktiv informiert. Diese Maßnahme ist rein präventiv und steht nicht im Zusammenhang mit einer besonderen Gefährdung in unseren Einrichtungen. Wir sind hier nur Vermittler, um die vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen und die Behörden zu unterstützen.

Bis auf Weiteres werden diese Testungen regelmäßig alle zwei Woche für alle betreuten Menschen und hauptamtlichen Mitarbeiter*Innen in unseren Einrichtungen stattfinden.